Warnung der Bevölkerung - landesweit einheitlicher Sirenenprobealarm 19.04.2017 ab 11 Uhr
In Gebieten, die besonders gefährdet sind, oder in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential wird die Bevölkerung nicht nur mit Rundfunkdurchsagen gewarnt, sondern auch mit Sirenen und Lautsprecherfahrzeugen. Auf diese Art und Weise wird die Bevölkerung zum Beispiel bei der Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen gewarnt.
Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt.
Teilnehmer der Sirenenprobe