Umsetzung der neuen Alarmierungsbekanntmachung (ABek)
Die Ziffer 4.2 der Alarmierungsbekanntmachung (ABeK) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 12. Juli 2016 regelt, dass die Neuregelung der Alarmierungsplanung zum 17. Juli 2017 in Kraft und die bisherige Alarmierungsplanung vom 12. Dezember 2005 zu diesem Termin außer Kraft tritt.
Die Umsetzung der neuen Alarmierungsbekanntmachung (ABek) in der ILS Straubing erfolgt am 25.07.2017 ab 7 Uhr im laufenden Betrieb. Hier ist mit keinen Einschränkungen zu rechnen.